Was ist eine Brandfallsteuermatrix?
In einer Brandfallsteuermatrix wird die gesamte Funktionalität einer Brandmeldeanlage abgebildet.
Eine Brandfallsteuermatrix beantwortet dabei die Frage “Was-wäre-wenn?”. Was wäre, wenn ein Rauchmelder im 2.OG auslöst? Aus der Brandfallsteuermatrix kann man unmittelbar ablesen was passiert. Es werden Türen und Klappen geschlossen, die Feuerwehr alarmiert, etc.
Eine Brandfallsteuermatrix ist somit die Abbildung aller Verknüpfungen zwischen Quellen (Sensoren) wie Rauchmeldern und Senken (Aktoren), darunter akustische Alarmierungen, Brandschutzklappen, Löschanlagen etc. Sie dient dazu, Abläufe und Funktionsbereiche festzulegen. Brandfallsteuermatrizen werden üblicherweise durch Brandfallsteuertabellen dargestellt.
Warum brauche ich eine Brandfallsteuermatrix?
Die Brandfallsteuermatrix ist oftmals für Bauvorhaben, insbesondere bei komplexen Brandschutzkonzepten im Bestand, erforderlich und genehmigungsrelevant.
Technische Brandschutzanlagen dominieren immer stärker die Ausstattung, Funktion und Sicherheit von Gebäuden. Funktionale Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Anlagenteilen sowie die Wirksamkeit von anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen werden allerdings oft nur unzureichend berücksichtigt und eingeschätzt. Damit die Funktionsfähigkeit im Gefahrenfall gegeben ist, müssen die notwendigen Steuerungen und möglichen Wechselwirkungen vorausschauend geplant und ausgeführt werden. Deshalb ist die Erstellung einer Funktionsmatrix für den Brandfall unabdingbar.
Wer braucht eine Brandfallsteuermatrix?
Jeder der eine Brandmeldeanlage betreibt welche zusätzliche Komponenten, wie zum Beispiel Aufzüge, Entrauchungsanlagen, Brandschutzklappen, oder sonstiges steuern soll. Dies ist in praktisch jedem, von einer Brandmeldeanlage überwachtem, Gebäude der Fall! Dazu zählen neben öffentlichen Gebäuden und Industriegebäuden, Kliniken, Versammlungsstätten, oder auch größere Büro- und Geschäftshäuser, also ganz allgemein: alle Sonderbauten!
Wer muss eine Matrix erstellen?
Die Brandfallsteuermatrix ist in der Regel durch die Ersteller:innen des Brandschutzkonzeptes zu erstellen. Häufig wird diese aber auch durch den technischen Gebäudeausrüstungs- (TGA)-Fachplaner in direkter Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen erstellt.
Die Gebäudebetreiber:innen haben für die Aktualität der Matrix zu sorgen. Dies kann in einer Abteilung für Facility-Management erfolgen oder auch Extern vergeben werden. Nach jedem Umbau muss die Brandfallsteuermatrix aktualisiert werden, spätestens aber wenn die Brandmeldeanlage verändert oder angepasst werden muss.